Jugendordnung des Kanu Clubs Oppenheim
§ 1 Name und Mitgliedschaft
Mitglieder sind alle minderjährigen Jugendlichen des KCO ab dem 10. Lebensjahr sowie die in den Vorstand gewählten volljährigen Jugendwarte/-beisitzer. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht.
§ 2 Aufgaben
Die KCO-Jugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Die Mittelverwaltung und Rechnungslegung kann nur von volljährigen Mitgliedern übernommen werden. Aufgaben der KCO-Jugend sind insbesondere
- Wahl der Jugendvertretung
- Ausübung und Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
- Mitwirkung bei der Aufstellung des Trainings- und Fahrtenprogramms
- Weiterentwicklung der KCO-Jugendarbeit
- Kontaktaufbau und –pflege zu Vereinen, Verbänden, Jugendorganisationen und gesellschaftlichen Gruppierungen
§ 3 Organe
Organe der KCO-Jugend sind
- die Jugendvollversammlung
- die Jugendvertretung
§ 4 Jugendvollversammlung (JVV)
Die JVV besteht aus allen minderjährigen Jugendlichen des KCO ab dem 10. Lebensjahr (sowie den in den Vorstand gewählten volljährigen Jugendwarten/- beisitzern) Die JVV findet mindestens einmal jährlich statt.
Die Einladung erfolgt durch mündliche/schriftliche Bekanntgabe im Rahmen des Jugendtrainings und durch E-Mails an die Eltern der Mitglieder (soweit bekannt). Die JVV ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienen beschlussfähig. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die Aufgaben der JVV sind in § 2 aufgeführt.
§ 5 Jugendvertretung (JV)
Die JV besteht aus 2 minderjährigen Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr. Die JV ist berechtigt, an den Vorstandssitzungen des KCO teilzunehmen. Bei allen jugendrelevanten Themen haben die Jugendvertreter Stimmrecht im KCOVorstand. Die JV wird von der JVV auf die Dauer von einem Jahr gewählt und bleibt bis zur nächsten Neuwahl im Amt. Die JV vertritt die Interessen der KCO-Jugend im KCO-Vorstand und der KCOMitgliederversammlung.
§ 6 Vereinssatzung
Alle Beschlüsse und Aktivitäten der JVV und der JV müssen im Einklang mit der Vereinssatzung des KCO stehen.